ASF-Seminar: (Führerschein auf Probe)

Wer zum ersten mal eine Fahrerlaubnis erwirbt (ausser bei Klasse M, S, L und T) erhält diese nur auf Probe. Diese Probezeit dauert im Regelfall zwei Jahre. Wer innerhalb dieser zwei Jahre einen gewichtigen oder zwei leichte Regelverstösse begeht, ist verpflichtet auf eigene Kosten an einem Aufbauseminar (ASF) teilzunehmen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde dies anordnet. Ausserdem wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert, wenn es zur Anordnung eines Aufbauseminars (ASF) kommt. Diese Aufbauseminare (ASF) bestehen aus 4 Theoriesitzungen zu je 135 min und einer Fahrprobe von 30 Minuten.

Der Ablauf der Maßnahmen der Verwaltungsbehörde kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

 

Begangene Zuwiderhandlung

Maßnahmen durch Fahrerlaubnisbehörde

1. Stufe

Eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiederhandlungen

Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF). Weitere Folge: Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre

2. Stufe

Eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiederhandlungen

schriftliche Verwarnung, Empfehlung an einer Verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen

3. Stufe

Eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiederhandlungen

Entzug der Fahrerlaubnis

Unser nächstes ASF-Seminar: Oktober 2010


ASP-Seminar:

Das Punktesystem:

Verstöße wegen Verkehrsvorschriften werden ab einem bestimmten Grad in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Dabei wird jeder Verstoß der eingetragen wird mit 1 bis 7 Punkten bewertet. Die Tilgungsfrist beträgt bei allen Bußgeldentscheidungen 2 Jahre (Ausnahme: Eintragungen wegen Alkohol und Drogen), bei Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen 5 Jahre.  In allen übrigen Fällen dauert die Tilgungsfrist 10 Jahre. Durch einen weiteren Verstoß vor Ablauf der Tilgungsfrist wird diese gehemmt. Die Frist beginnt dann neu zu laufen, mit dem Datum der Eintragung des letzten Verstoßes.

Maßnahmen der Verwaltungsbehörde nach Erreichen eines bestimmten Punktestandes:

ab 8 Punkten

Ergeben sich für den Betroffenen 8 bis maximal 13 Punkte, so wird er schriftlich verwarnt. Er wird auf die Möglichkeit eines Aufbauseminars (ASP) hingewiesen. Bei Teilnahme bis zu einem Stand von 8 Punkten gibt es einen Erlaß von 4 Punkten, bei einem Stand von 9 - 13 Punkten wird ein Erlaß von 2 Punkten gewährt. Der Besuch eines Aufbauseminars ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.

ab 14 Punkten

Bei erreichen von 14, aber nicht mehr als 17 Punkten, wird schriftlich verwarnt und die Teilnahme - innerhalb angemessener Frist - an einem Aufbauseminar (ASP) angeordnet. Punkterabatt wird nicht gewährt.

ab 18 Punkten

Ergeben sich 18 oder mehr Punkte, so gilt der Betroffene als ungeeignet ein Fahrzeug zu führen und die Fahrerlaubnis wird automatisch entzogen. Eine Neuerteilung ist frühestens nach 6 Monaten und bestandener medizinisch-psychologischer-Untersuchung (MPU) möglich.

Die ASP - Seminare beinhalten 4 Theoriestizungen zu 135 min und eine 30 minütige Fahrprobe.

Unser nächstes ASP-Seminar: im August/September 2010


Downloads

Format / Grösse

 

 acrobat04 Antrag auf Auszug aus dem Verkehrszentralregister

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FSF-Seminar: (Verkürzung der Probezeit um 1 Jahr)

Wer an diesem Seminar teilnimmt, bekommt seine Probezeit um 1 Jahr verkürzt. Dabei spielt es keine Rolle ob man die normale Probezeit von Jahren hat oder schon an einem ASF-Seminar teilgenommen hat und 4 Jahre Probezeit hat. Voraussetzung für die Teilnahme ist, das man den Führerschein Klasse B bereits 1/2 Jahr besitzt.

Das Seminar besteht aus 3 Theoriesitzungen zu 90 Minuten, einer Beobachtungsfahrt und einem Sicherheitstraining.

Achtung: Dieses Seminar gibt es voraussichtlich nur noch bis Ende 2010, da der bundesweite Modellversuch zum Jahresende ausläuft und eventuell nicht verlängert wird. Also jetzt noch teilnehmen!

Unser nächstes FSF-Seminar: geplant im September 2010