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Grundlehrgänge für Gefahrgutbeauftragte:
In vielen Bereichen in denen mit Gefahrgütern umgegangen wird, muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden. Um die Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter auszuführen, muss eine IHK anerkannte Schulung absolviert und eine Prüfung vor der IHK bestanden werden. Dann erteilt die IHK einen entsprechenden Schulungsnachweis.
Dabei kann die Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten für die verschiedenen Verkehrsträger absolviert werden:
- Straßenverkehr
- Eisenbahnverkehr
- Binnenschiffsverkehr
- Seeschiffsverkehr
- Luftverkehr
Die Ausbildung besteht aus einem allgemeinen Teil für alle Verkehrsträger und aus einem besonderen Teil für den jeweiligen Verkehrsträger. Der allgemeine Teil umfasst 10 Unterrichtseinheiten (UE) der erste besondere Teil 20 UE. Jeder weitere besondere Teil dauert weitere 10 UE.
Nach Besuch der Schulung erhalten sie eine Teilnahmebescheinigung und können mit dieser bei einer beliebigen IHK die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten ablegen. Bitte beachten sie dazu die jeweiligen Hinweise der IHK bezüglich Prüfungsanmeldung und Terminen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von der Kammer einen gültigen Schulungsnachweis. Der Schulungsnachweis ist 5 Jahre gültig.
In unseren Schulungen setzen wir nur erfahrene und in der Praxis tätige Gefahrgutbeauftragte als Dozenten ein. So garantieren wir den Praxisbezug und auch die Aktualität der Inhalte. Sie erhalten von uns Vorlagen und Checklisten, damit ihnen der Einstieg in diese Tätigkeit erleichtert wird.
Unsere nächsten Termine für eine Grundschulung zum Gefahrgutbeauftragten:
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