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Die Fahrer von Gefahrgutfahrzeugen benötigen ab bestimmten Mengen eine besondere Ausbildung um diese Fahrzeuge fahren zu dürfen. Als Nachweis über diese Ausbildung erhalten die Fahrer eine ADR-Bescheinigung. Die ADR-Bescheinigung wird (für eine Geltungsdauer von 5 Jahren) durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgestellt, wenn der Fahrer an einer Schulung bei einem IHK anerkannten Schulungsveranstalter teilgenommen und eine schriftliche Prüfung vor der IHK bestanden hat. Das Kurssystem für den Erwerb der ADR-Bescheinigung setzt sich dabei aus verschiedenen Kursen zusammen, die sich auf bestimmte Transportarten beziehen. Alle 5 Jahre müssen die Fahrer eine Fortbildungsschulung absolvieren und eine Prüfung vor der IHK bestehen, damit die IHK die ADR-Bescheinigung um weitere 5 Jahre verlängert. Momentan gibt es folgende Kurse zum Erwerb einer ADR-Bescheinigung:
Der erfolgreiche Abschluss des Basiskurs ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Aufbaukursen. Wir sind von der IHK-Region Stuttgart anerkannter Schulungsveranstalter für alle diese Kurse. Unsere Termine und genauere Informationen zu den Schulungen finden Sie auf den Seiten zu den einzelnen Kursen. Bei entsprechender Teilnehmerzahl führen wir auch gerne extra Schulungstermine durch! Bei Interesse informieren wir Sie gerne. |
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