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Die Berufsgenossenschaften (BG) fordern von Fahrern von Flurförderzeugen (Gabelstapler) eine spezielle Ausbildung. Nur wenn die Fahrer über eine solche Ausbildung verfügen, tritt die BG in einem Schadenfall ein. Dabei gliedert sich die Ausbildung in 3 Stufen:
- 1. Stufe: Allgemeine Ausbildung (Grundqualifikation)
- 2. Stufe: Zusatzausbildung (für bestimmte Staplerarten)
- 3. Stufe: Betriebliche Ausbildung
Wir bieten eine Ausbildung zum Führer von Flurförderzeugen (Ffz) nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften an. Die Dauer der Schulung beträgt i.d.R 2 Tage, sie ist allerdings von ihren Vorkenntnissen abhängig. In der Schulung zur Stufe 1 werden folgende Inhalte vermittelt:
Theoretische Ausbildung:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Ffz.
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfung
- Umgang mit der Last
- Sondereinsätze
- Verkehrswege / Verkehrsregeln
Praktische Ausbildung:
- Einweisung am Flurförderzeug
- Tägliche Einsatzprüfung
- Lastschwerpunktdiagramm / Gewichtsverteilung
- Gefahrstellen am Flurförderzeug
- Gewöhnung an das Ffz.
- Verlassen des Ffz.
- Fahr- und Stapelübungen
Sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab.
Abschluß: Die Fahrer erhalten nach bestandener Prüfung einen Fahrerausweis für Flurförderzeuge und ein Zertifikat über die durchgeführte Ausbildung.
Preis: Die Teilnahmegebühr beträgt 95,00 Euro je Teilnehmer / Tag (inkl. Lernmittel, Getränke, Fahrerausweis / zzgl. MwSt).
Wir führen die Ausbildung sowohl in unseren Räumlichkeiten als auch gerne direkt bei ihnen im Betrieb durch. So können die individuellen Gegebenheiten ihres Betriebes schon in der Ausbildung berücksichtigt werden. Wir bieten diese Schulung auch an Wochenenden an.
Falls Sie Fragen zur Ausbildung oder zu Schulungsterminen haben, stehen wir ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!
Unsere Schulungstermine für die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer (Stufe 1):
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