Hier erhalten Sie Informationen zur Ausbildung in den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen.

In den meisten Fahrerlaubnisklassen ist eine theoretische und eine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Die theoretische Ausbildung besteht immer aus einem allgemeinen Teil (Grundstoff) und aus klassenspezifischen Teilen, in denen die Besonderheiten der jeweiligen Fahrzeugarten besprochen werden. Eine theoretische Unterrichtsstunde dauert immer 90 Minuten.

Die praktische Ausbildung besteht in den meisten Klassen aus den normalen Fahrstunden (Fahren in der Stadt, Einparken, Umkehren, Abbiegen,...) und aus den besonderen Ausbildungsfahrten (Überland-, Autobahn-, und Nachtfahrten). Die Mindestanzahl der besonderen Ausbildungsfahrten ist in den meisten Klassen gesetzlich vorgeschrieben. Eine Fahrstunde oder Sonderfahrt bezieht sich dabei immer auf 45 Minuten.

Auf den folgenden Seiten haben wir Ihnen genauere Informationen zu den einzelnen Klassen zusammengestellt. Sie finden auf den Seiten auch Bilder unserer Ausbildungsfahrzeuge und unsere Unterrichtszeiten.

Sie können sich jederzeit bei uns anmelden. Wir empfehlen eine Anmeldung 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters. Dann kann die Ausbildung ohne Zeitdruck erfolgen. Die theoretische Prüfung können Sie frühestens 3 Monate und die praktische Fahrprüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.

Auf unserem Unimog könnt Ihr mit 16 Jahren den Führerschein Klasse T (Traktor) machen und erhaltet automatisch die Klassen M (Roller) und S (Quad) dazu! Ihr macht eine Prüfung und erhaltet drei Fahrerlaubnisklassen!

Ab 2008/09 ergeben sich für Lkw- und Busfahrer entscheidende Änderungen. Einen Überblick über diese Änderungen erhalten Sie auf unserer Seite zur EU-Berufskraftfahrerqualifikation.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!