1. Grundqualifikation für Lkw- und Busfahrer

Für Lkw- und Busfahrer ergeben sich 2008/09 entscheidende Änderungen. Durch eine neue EU-Richtlinie ist für das gewerbliche Fahren eines Busses (Fahrzeug mit mehr als 8 Fahrgastplätzen) oder Lkw`s (Fahrzeug mit mehr als 3,5 t z.G.) nicht nur der Führerschein für dieses Fahrzeug notwendig, sondern zusätzlich auch die sogenannte Grundqualifikation. Dabei wird unterschieden, ob der Fahrer die Grundqualifikation für den Güterverkehr (Klasse: C, CE, C1, C1E) oder Personenverkehr (Klasse D, DE, D1, D1E) erwerben möchte.

Die Stichtage für die Grundqualifikation sind:

  • 10. September 2008 für Busfahrer
  • 10. September 2009 für Lkw-Fahrer

Alle Fahrer die nach diesen Stichtagen die Fahrerlaubnis erwerben müssen die Grundqualifikation nachweisen. Alle Fahrer, die die Fahrerlaubnis vor dem jeweiligen Stichtag erwerben, sind vom Erwerb der Grundqualifikation befreit. Sie haben einen sogenannten Besitzstandsschutz und dürfen mit ihrer Fahrerlaubnis auch gewerbliche Fahrten durchführen, ohne die Grundqualifikation ablegen zu müssen.

Die Grundqualifikation kann auf folgenden Wegen erworben werden: 

Grundq

1. Möglichkeit: Berufsausbildung

Wenn der Fahrer eine abgeschlossene Berufsausbildung in folgenden Bereichen hat:

  • Berufskraftfahrer (BKF)
  • Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)
  • andere behördlich anerkannte Berufe mit entsprechenden Kenntnissen

hat er durch seinen Berufsabschluß die Grundqualifikation.

2. Möglichkeit: Grundqualifikation

Die Grundqualifikation kann durch eine Prüfung erworben werden. Dafür gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Der Führerschein der jeweiligen Klasse ist Voraussetzung
  • Theoretische Prüfung bei der IHK (240 Minuten)
  • Praktische Prüfung (Fahrprüfung, Abfahrtkontrolle und kritische Situationen - 210 Minuten)

3. Möglichkeit: beschleunigte Grundqualifikation

Die Prüfungsdauer kann bei der beschleunigten Grundqualifikation verkürzt werden, wenn der Fahrer vor der Prüfung an einem Lehrgang von 140 Stunden zu 60 Minuten teilgenommen  hat.

  • Der Führerschein ist nicht Voraussetzung
  • Teilnahme an einem Lehrgang mit 130 Theoriestunden und 10 Fahrstunden
  • Theoretische Prüfung bei IHK (90 Minuten)

Ein weiterer Unterschied bei der Grundqualifikation liegt im jeweils erforderlichen Mindestalter.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:

Mindestalter für die Grundqualifikation

Güterverkehr

Klasse

Berufsausbildung
(BKF oder FiF)

Grundqualifikation

beschleunigte
Grundqualifikation

C

18 Jahre

18 Jahre

21 Jahre

CE

18 Jahre

18 Jahre

21 Jahre

C1

18 Jahre

18 Jahre

18 Jahre

C1E

18 Jahre

18 Jahre

18 Jahre

Personenverkehr

 

Linienverkehr bis 50 km / Gelegenheitsverkehr

Gelegenheitsverkehr

Linienverkehr bis 50 km / Gelegenheitsverkehr

D

18 Jahre / 20 Jahre

21 Jahre

21 Jahre / 23 Jahre

DE

18 Jahre / 20 Jahre

21 Jahre

21 Jahre / 23 Jahre

D1

18 Jahre

 

21 Jahre

D1E

18 Jahre

 

21 Jahre

Sollte ein Fahrer Lkw und Bus gewerblich Fahren wollen, muss er auch beide Grundqualifikationen nachweisen. Allerdings gibt es dann bei der Ausbildung und bei der Prüfung Erleichterungen. Hat ein Fahrer bereits die Grundqualifikation für einen Bereich, muss er nur noch einen Lehrgang von 35 Stunden für den zweiten Bereich absolvieren. Ebenso verkürzt sich dann die Dauer der theoretischen Prüfung. Für die Inhaber von Fachkundebescheinigungen nach GüKG oder PBefG (Unternehmerprüfung) kann die theoretische Prüfung ebenfalls verkürzt werden.

 

Ausnahmen:

Für bestimmte Beförderungen / Fahrzeuge wird die Grundqualifikation nicht benötigt:

  • Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet,
     
  • Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen,
     
  • Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden,
     
  • Kraftfahrzeugen, die
    • a) zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden,
    • b) in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des  1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIIIb der StVZO übertragen sind, eingesetzt werden, oder
    • c) neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind,
       
  • Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.
     
  • Fahrerinnen und Fahrer von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (z.B. Unimog, Betonpumpe, Saug- und Spülfahrzeuge, Kanalfernaugen) unterliegen nicht der Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung im Sinne des BKrFQG. Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen handelt es sich gemäß § 2 Nr. 17 Fahrzeugzulassungsverordnung um Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihrer besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind. Damit ist das BKrFQG – das gemäß § 1 BKrFQG nur Fahrten im Güterkraftverkehr betrifft - nicht anwendbar. (Aussage BAG).

 

Unsere nächsten Termine für die beschleunigte Grundqualifikation:

beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr

Ort:               Backnang

Dauer:
140 Stunden

geplant September 2010

beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr

Ort:               Backnang

Dauer:
35 Stunden

auf Anfraqe

2. Weiterbildung für Lkw- und Busfahrer

Eine weitere Neuerung ist die für Lkw- und Busfahrer vorgeschriebene Weiterbildung. Wer Fahrten durchführt, für die eine Grundqualifikation notwendig ist, muss alle 5 Jahre an mindestens 35 Stunden Weiterbildung zu 60 min teilgenommen haben. Sollte der Fahrer bei der Verlängerung seines Führerscheines die Nachweise zur Weiterbildung nicht vorlegen können, wird ihm im Führerschein die Schlüsselzahl “95” nicht eingetragen. Diese Schlüsselzahl ist notwendig, um gewerbliche Fahrten durchführen zu dürfen.

Die Weiterbildung muss bis zu folgenden Terminen erfolgen:

  • 10. September 2013 für Busfahrer
  • 10. September 2014 für Lkw-Fahrer

Um die Gültigkeit der Weiterbildung mit dem Ablauf des Führerscheins zum synchronisieren, kann die Weiterbildung vorgezogen, oder auch hinausgezögert werden. Bis zu spätestens folgenden Terminen muss eine Weiterbildung zur Verlängerung der Fahrerlaubnis vorgelegt werden können:

  • 10. September 2015 für Busfahrer (wenn die FE 2014 oder 2015 verlängert wird).
  • 10. September 2016 für Lkw-Fahrer (wenn die FE 2015 oder 2016 verlängert wird).

Sollte ein Fahrer beide Qualifikationen haben (Bus und Lkw), muss er nur einmal 35 Stunden Weiterbildung in 5 Jahren absolvieren. Die Weiterbildung kann auch aufgeteilt werden. So kann auch jedes Jahr ein Tag Weiterbildung besucht werden. Bei den Weiterbildungen erfolgt keine Prüfung, es ist nur die Teilnahme notwendig. Wenn Sie den Führerschein nicht gewerblich einsetzen, sondern nur privat, wird keine Weiterbildung benötigt. Wenn Sie dann wieder gewerblich Fahren wollen, müssen Sie vorher eine Weiterbildung mit 35 Stunden absolvieren.

Wir bieten Ihnen Weiterbildungen nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz an:

Wir bieten Ihnen folgende Themen an:

1. Allgemeines Recht / Wirtschaftliche Fahrweise für Lkw- und Busfahrer
2. Ladungssicherung nach VDI 2700
3. Sozialvorschriften für Lkw- und Busfahrer
4. Verhalten bei Notfällen für Lkw- und Busfahrer
5. Rechtliche Vorschriften / Transportrecht
6. Gesundheit am Arbeitsplatz
7. Umgang mit Kunden / Marktorientierung
8. Aktuelle Fahrzeugtechnik
9. Aktuelles Verkehrsrecht

Die Themengebiete werden im Laufe der Zeit erweitert, so dass Sie bei ihrer nächsten Weiterbildung weitere/neue Themen zur Auswahl haben.

Unsere aktuellen Termine für Weiterbildungen in Backnang:

BKF-Weiterbildung

Ort:               Backnang

Wirtschaftliches Fahren

Samstag 14.08.2010

08.30 - 16.30 Uhr

 

BKF-Weiterbildung

Ort:               Backnang

Ladungssicherung

Samstag 21.08.2010

08.30 - 16.30 Uhr

 

BKF-Weiterbildung

Ort:               Backnang

Arbeitsplatz Lkw/Bus

Samstag 04.09.2010

08.30 - 16.30 Uhr

 

BKF-Weiterbildung

Ort:               Backnang

Verhalten bei Notfällen

Samstag 18.09.2010

08.30 - 16.30 Uhr

 

BKF-Weiterbildung

Ort:               Backnang

Ladungssicherung

Montag 11.10.2010

08.30 - 16.30 Uhr

 

BKF-Weiterbildung

Ort:               Backnang

Wirtschaftliches Fahren

Samstag 23.10.2010

08.30 - 16.30 Uhr

 

Fortbildungswoche
BKF-Weiterbildung

Ort:               Backnang

Termin wird evt. verschoben

Dienstag 23.11.2010

08.30 - 16.30 Uhr

Verkehrsrecht

Mittwoch 24.11.2010

08.30 - 16.30 Uhr

Wirtsch. Fahren

Donnerstag 25.11.2010

08.30 - 16.30 Uhr

Verh. bei Notfällen

Freitag 26.11.2010

08.30 - 16.30 Uhr

Sozialvorschriften

Samstag 27.11.2010

08.30 - 16.30 Uhr

Ladungssicherung

BKF-Weiterbildung

Ort:               Backnang

Ladungssicherung

Samstag 27.11.2010

08.30 - 16.30 Uhr

 

BKF-Weiterbildung

Ort:               Backnang

Sozialvorschriften

Samstag 11.12.2010

08.30 - 16.30 Uhr

 

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 acrobat02 Unser Infoblatt zur EU-Kraftfahrer-Qualifikation

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