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Eine weitere Neuerung ist die für Lkw- und Busfahrer vorgeschriebene Weiterbildung. Wer Fahrten durchführt, für die eine Grundqualifikation notwendig ist, muss alle 5 Jahre an mindestens 35 Stunden Weiterbildung zu 60 min teilgenommen haben. Sollte der Fahrer bei der Verlängerung seines Führerscheines die Nachweise zur Weiterbildung nicht vorlegen können, wird ihm im Führerschein die Schlüsselzahl “95” nicht eingetragen. Diese Schlüsselzahl ist notwendig, um gewerbliche Fahrten durchführen zu dürfen.
Die Weiterbildung muss bis zu folgenden Terminen erfolgen:
- 10. September 2013 für Busfahrer
- 10. September 2014 für Lkw-Fahrer
Um die Gültigkeit der Weiterbildung mit dem Ablauf des Führerscheins zum synchronisieren, kann die Weiterbildung vorgezogen, oder auch hinausgezögert werden. Bis zu spätestens folgenden Terminen muss eine Weiterbildung zur Verlängerung der Fahrerlaubnis vorgelegt werden können:
- 10. September 2015 für Busfahrer (wenn die FE 2014 oder 2015 verlängert wird).
- 10. September 2016 für Lkw-Fahrer (wenn die FE 2015 oder 2016 verlängert wird).
Sollte ein Fahrer beide Qualifikationen haben (Bus und Lkw), muss er nur einmal 35 Stunden Weiterbildung in 5 Jahren absolvieren. Die Weiterbildung kann auch aufgeteilt werden. So kann auch jedes Jahr ein Tag Weiterbildung besucht werden. Bei den Weiterbildungen erfolgt keine Prüfung, es ist nur die Teilnahme notwendig. Wenn Sie den Führerschein nicht gewerblich einsetzen, sondern nur privat, wird keine Weiterbildung benötigt. Wenn Sie dann wieder gewerblich Fahren wollen, müssen Sie vorher eine Weiterbildung mit 35 Stunden absolvieren.
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